Der Gesetzgeber ist weiterhin gefragt: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April per Urteil entschieden hat, dass eine neue Regelung für die Steuer auf Grundeigentum gefunden werden muss, hat sich die Verwaltung der Gemeinde Brieselang zuletzt mit Rückfragen konfrontiert gesehen. Doch Veränderungen greifen frühestens erst ab dem 1. Januar 2025.
Bereits bis Ende 2019 muss aber eine zeitgemäße gesetzliche Neuregelung erfolgt sein, unabhängig von der gewährten Übergangsfrist.
„Momentan bleibt alles beim Alten“, heißt es aus der Verwaltungsabteilung für Abgaben und Steuern. „Die Grundsteuer wird keinesfalls ausgesetzt. Die Zahlungspflichten bleiben folglich wie bisher unverändert bestehen. Es ändert sich nichts, solange der Gesetzgeber keine Neufassung verabschiedet hat und diese auch greift.“ Zuletzt hatte es Anfragen gegeben, ob gegen Bescheide Widerspruch eingelegt werden könne und womöglich zu viel gezahlte Gelder zurückerstattet würden. Dem ist nicht so. „Sollte sich irgendetwas ändern, wird das ausschließlich über neu zu erstellende Bescheide geregelt.“
Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Nach dem Bewertungsgesetz, das eigentlich alle sechs Jahre eine Neubewertung vorsieht, erlässt das Finanzamt die Grundlagenbescheide. Auch die Brieselanger Verwaltung ist an zu erlassende Grundlagenbescheide durch das Finanzamt zwingend gebunden. Solange das Finanzamt also keine Änderungen der gesetzlichen Grundlage für ihre Bescheide durch den Gesetzgeber erhält und weitergibt, bleibt folglich alles so wie es ist. Sollten Fragen auftreten, geben die Brieselanger Verwaltungsfachangestellten der Steuerabteilung gerne detaillierte Auskünfte.
Zur Info: Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu entrichten. Die Grundsteuer B wird für alle weiteren Grundstücke fällig, ob unbebaut oder bebaut. Für Letztere müssen Eigentümer tiefer in die Tasche greifen. Und: Vermieter dürfen die Grundsteuer auf Mieter umlegen, Stichwort Nebenkosten. Die Abgabe gehört bekanntermaßen zu einer der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen. Gegenwärtig kann die Gemeinde Brieselang mit Einnahmen in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro aus der Grundsteuer B planen, bei der Grundsteuer A fallen bis zu 30.000 Euro an. (Text/Foto: Patrik Rachner – Gemeinde Brieselang)
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